|KFW Zuschuss für den seniorengerechten Badumbau|
Heute schon an Morgen denken und Fördergelder nutzen!
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Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (Stand 02/2011)
Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnbestand.
Dieses Programm fördert bedarfsgerechte Verminderung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden ohne jegliche Einschränkung. Es basiert daher auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen und für Bestandsanpassungen definierten Förderbausteinen.
Die Zuschüsse für die Maßnahmen gibt es auch als Kreditvariante, und können folgende Personen in Anspruch nehmen:
- Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern (max. 2 Wohneinh.)
- Sowie Ersterwerber (natürliche Personen) von neu altersgerecht sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen,
- Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften,
- Mieter mit Zustimmung des Vermieters auch bei Maßnahmen nach § 554 a BGB. Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter wird empfohlen.
Wir haben hier kurz zusammengefasst welche Maßnahmen bzw. Förderbausteine im Bereich der Sanitärräume gefördert werden:
Bewegungsflächen bzw. Raumgeometrie:
- Mind. Raumgröße 1,80 m x 2,20 m, dazu müssen bestimmte Abstände der Sanitärobjekte zueinander oder zu den Wänden eingehalten werden.
- Dazu gehört ebenfalls die Schaffung von Bein- und Kniefreiraum unter den Waschtischen
- Anforderungen an Raumtüren (Schiebe- oder Raumspartür, automatische Türantriebe etc.)
- Bei der Wandstellung sollten Vorkehrungen für Sicherheitssysteme (Stützklappgriffe, Sitze etc.) berücksichtigt werden
Sanitärobjekte:
- Waschtische mit einer mind. Tiefe von 48 cm oder entsprechend den Bedürfnissen.
- Für eine Rollstuhlbenutzung sind bestimmte Maße für die Sanitärobjekte (Waschtisch, WC, Dusche und Badewanne) einzuhalten, um eine reibungslose Nutzung zu ermöglichen.
- Weiterhin werden auch Einhebelmischarmaturen und ein hoher Spiegel für die Benutzung im Stehen und Sitzen.
Sicherheitssysteme und – vorkehrungen:
- Wand- und Unterkonstruktionen müssen für die Nachrüstung mit Sicherheitssystemen tragfähig sein. Die Herstellung der Tragfähigkeit ist förderfähig.
- Sicherheitssysteme sind Stütz- und Haltegriffe, Rundumlaufgriffe, bewegliche Stützklappgriffe usw. Auch Duschklappsitze.
- Ferner auch der Einbau von Notrufsystemen ist förderfähig.
Hier unten finden Sie den Online-Antrag sowie die Merkzettel und den Verwendungsnachweis:










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